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   BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63   

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BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63 (https://dejure.org/1964,949)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1964 - IV ZR 162/63 (https://dejure.org/1964,949)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1964 - IV ZR 162/63 (https://dejure.org/1964,949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 65
  • NJW 1965, 863
  • MDR 1965, 368
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
    Er hat dann die unheilbare Zerrüttung der Ehe nicht verschuldet (BGHZ 39, 26, 32) [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62].

    Soweit aus den Ausführungen in dem Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 121/62 - (BGHZ 39, 134) andere Grundsätze zu entnehmen sind, ist zu bemerken, daß der Senat die hier zu entscheidenden Rechtsfragen erneut überprüft und in dem Urteil vom 16. Januar 1963 - IV ZR 110/62 - (BGHZ 39, 26) die Rechtssätze erarbeitet hat, die er auch dieser Entscheidung zugrundelegt.

  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50

    Ehezerrüttung. Verschulden

    Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
    Denn der Richter hat bei der von ihm anzustellenden Wertung nicht den Maßstab einer besonders hohen sittlichen Lebensauffassung oder einer heroischen Lebensführung anzulegen, sondern nur den Maßstab eines sittlichen Bewußtseins und einer sittlichen Fähigkeit, wie sie von dem jeweils in Frage stehenden Ehegatten nach dem Stande seiner sittlichen Bildung und Erziehung und unter gewisser Berücksichtigung seiner Veranlagung gerechterweise erwartet werden kann (BGHZ 2, 258 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]).
  • BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62

    Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
    Soweit aus den Ausführungen in dem Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 121/62 - (BGHZ 39, 134) andere Grundsätze zu entnehmen sind, ist zu bemerken, daß der Senat die hier zu entscheidenden Rechtsfragen erneut überprüft und in dem Urteil vom 16. Januar 1963 - IV ZR 110/62 - (BGHZ 39, 26) die Rechtssätze erarbeitet hat, die er auch dieser Entscheidung zugrundelegt.
  • BGH, 17.09.1969 - IV ZR 736/68

    Widerspruch gegen Ehescheidung

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  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 62/76

    Statthaftigkeit der Sprungrevision

    Das Landgericht meint im Anschluß an OLG Oldenburg VersR 1969, 183, 184, die entsprechende Anwendung des § 67 Absatz 2 VVG sei hier schon deswegen unzulässig, weil es sich bei § 67 Abs. 2 VVG und bei den Fällen, in denen der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung diese Vorschrift entsprechend anwendet (BGHZ 41, 79; 43, 72 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]; 66, 104), [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]um übergegangene Ansprüche, bei § 640 RVO jedoch um einen originären Anspruch handelt (so z.B. Lauterbach, Unfallversicherung, 3.Aufl., § 640 RVO Anm. 3).

    Entscheidend ist jedenfalls, daß § 640 RVO keine Regelungslücke enthält, wie dies der Senat für die §§ 1542 RVO, 87 a BBG (BGHZ 41, 79; 43, 72) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]und zuletzt auch für § 4 Lohnfortzahlungsgesetz (BGHZ 66, 104 [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]) angenommen hat.

  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 246/64

    Tragweite der Nachprüfung eines Berufungsurteils durch das Revisionsgericht -

    Wäre aber die Ehe auch, ohne diese Verfehlungen voraussichtlich nicht von Bestand gewesen, so hat der Kläger die Ehezerrüttung weder allein noch überwiegend verschuldet (Urteile des Senats BGHZ 39, 26, 33 [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62]; 43, 65, 71) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63].
  • BGH, 29.05.1968 - IV ZR 580/68

    Rechtsmittel

    Insbesondere kann in diesem Zusammenhang nicht, wie es das Berufungsgericht getan hat, auf die Schwere der Eheverfehlung abgestellt worden, die der Kläger begangen hat, da die nach § 48 Abs. 2 EheG maßgebliche Frage dahin zu stellen ist, ob und in welchem Ausmaß die Handlungen der Ehegatten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihnen als Eheverfehlungen zukommt, für die Zerrüttung der Ehe ursächlich geworden sind (BGHZ 43, 65, 71 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63], BGB-RGRK 10./11. Aufl. EheG § 48 Anm. 131 und 136 m.w.Zit. aus der Rechtsprechung des RG und des BGH).
  • OLG Nürnberg, 30.09.1970 - 4 U 88/69

    Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht eines Ehegatten während Eintritt eines

    Deshalb hat der Kläger sich eine entsprechende Beschränkung der ihm abgetretenen Ansprüche gefallen zu lassen, wie das in den vergleichbaren Fällen eines gesetzlichen Förderungsübergangs nach § 1542 RVO und § 87 a BGB vom BGH bereits ausdrücklich ausgesprochen worden ist (vgl. BGHZ 41, 79; 43, 72 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] ; NJW 68, 649; Uttlinger BAT § 38 Anm. 2 d).
  • BGH, 27.01.1967 - IV ZR 270/65

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 43, 65, 69) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] können für die Zerrüttung einer Ehe Umstände aller Art ursächlich sein, nämlich solche, die dem einen oder anderen Ehegatten zum Verschulden gereichen, wie auch solche, die von keinem Ehegatten verschuldet sind oder die rein schicksalsmäßig bedingt sind.
  • OLG Hamm, 17.01.1975 - 9 U 198/74

    Gesetzlicher Übergang von Ersatzforderungen; Ersatzansprüchen gegen den

    Im Hinblick auf die im wesentlichen gleiche Interessenlage und den mit dem im Lohnfortzahlungsgesetz verfolgten sozialen Schutzzweck verbietet es sich, den in § 67 Abs. 2 VVG verankerten Rechtsgrundsatz auf die Bestimmungen der §§ 1542 RVO , 87 a BBG, wie das in der Rechtsprechung erfolgt ist (BGHZ 41, 79; 43, 72) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] anzuwenden, diesen Schutz aber Familienangehörigen, sofern Zahlungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz geleistet werden, zu versagen.
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 19/66

    Rechtsmittel

    Auf die Notwendigkeit, in dieser Weise aufzuklären, ob der klagende Ehegatte an der Zerrüttung der Ehe die Hauptschuld trägt, hat der Senat schon mehrfach hingewiesen (BGHZ 39, 26; 39, 134 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 43, 65, 71 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]; FamRZ 1964, 33; 1966, 184; 1967, 275).
  • BGH, 07.06.1967 - IV ZR 57/66

    Rechtsmittel

    Für die Zerrüttung einer Ehe können nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 43, 65, 69) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] Umstände aller Art ursächlich sein, nämlich solche, die dem einen oder anderen Ehegatten zum Verschulden gereichen, wie auch solche, die von keinem Ehegatten verschuldet sind oder die rein schicksalsmäßig bedingt sind.
  • BGH, 04.05.1966 - IV ZR 84/65

    Rechtlich unangreifbare Feststellung der unheilbaren Zerrüttung einer Ehe durch

    Es ist nämlich zu bedenken, daß in diesem Zusammenhang nicht die Schwere der Verfehlungen des Klägers an sich maßgebend ist, sondern daß es darauf ankommt, ob diese Verfehlungen die überwiegende Zerrüttungsursache darstellen (BGHZ 43, 65, 71) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63].
  • BGH, 04.11.1964 - IV ZR 311/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1964 - IV ZR 259/63

    Rechtsmittel

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